Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.11.1993, Az.: 5 U 111/93

Gebärmutterschleimhaut; Verwachsungen; Erkrankung der Gebärmutter; Funktionsfähigkeit; Auslegung von Willenserklärungen; Erklärungen in Aufklärungsformular; Krebsbefall

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
23.11.1993
Aktenzeichen
5 U 111/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 16310
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1993:1123.5U111.93.0A

Fundstelle

  • VersR 1994, 1425-1427 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Führt die außerhalb ihrer anatomischen Grenzen wuchernde Gebärmutterschleimhaut zu Verwachsungen, so liegt eine Erkrankung der Gebärmutter selbst bei voller Funktionsfähigkeit vor.

2. Die Grundsätze der Auslegung von Willenserklärungen sind auf die Erklärungen in einem Aufklärungsformular anzuwenden.

3. Behauptet eine Patientin, daß sie für die Entfernung der Gebärmutter nur bei Krebsbefall ihr Einverständnis gegeben habe, so hat diese Behauptung nur Gehalt, wenn diese Einschränkung in der Dokumentation über die Aufklärung enthalten ist..