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  • ab 01.08.2012 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 LSSt BO-RdErl

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
LSSt BO-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800

Aufgrund des § 9a Abs. 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 6 des Gesetzes vom 24.2.2012 (BGBl. I S. 212), hat die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (im Folgenden: LSSt Niedersachsen) am 1.7.2002 ihren Betrieb aufgenommen. Für den Betrieb der LSSt Niedersachsen gilt die als Anlage abgedruckte Benutzungsordnung.

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2012 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.7.2012 außer Kraft.

An
die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

- Nds. MBl. Nr. 27/2012 S. 622