Amtsgericht Westerstede
Urt. v. 30.06.1994, Az.: 2 C 514/94 VI

Rechtsanwaltsgebühr; Hebegebühr; Einziehung der Schadensersatzforderungen; Einziehungsauftrag

Bibliographie

Gericht
AG Westerstede
Datum
30.06.1994
Aktenzeichen
2 C 514/94 VI
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 14945
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGWESTS:1994:0630.2C514.94VI.0A

Fundstellen

  • ZfS 1995, 32
  • zfs 1995, 32 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Die Hebegebühr für die Entgegennahme und Weiterleitung des gezahlten Schadensersatzes entsteht nur, wenn der Rechtsanwalt mit dessen Einziehung beauftragt war. Aus dem Inkassoauftrag in der Vollmachtsurkunde kann sich ein solcher Auftrag ergeben, wenn nichts Gegenteiliges vorgetragen wird.