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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 MPHwErl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprämie im Handwerk)
Redaktionelle Abkürzung
MPHwErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100

Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover.

Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen werden durch die NBank unter https://kundenportal.nbank.de bereitgestellt.

Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise (über den Hauptwohnsitz oder den Beschäftigungsort, Prüfungszeugnis) erfolgen online über das Kundenportal der NBank.

Die NBank teilt den Begünstigten die Gewährung der Meisterprämie mit und zahlt diese aus.

Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen wird auf der Internetseite der NBank bekannt gegeben (Ausschlussfrist).

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des Erl. vom 4. Oktober 2023 (Nds. MBl. S. 719)