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§ 13 NAbfG - Sonderabfälle

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Amtliche Abkürzung
NAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400010000000

Sonderabfälle im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Abfälle (§§ 3 Abs. 8 Satz 1 KrW-/AbfG), die in Niedersachsen angefallen sind oder entsorgt werden sollen.