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  • ab 20.03.2010 (aktuelle Fassung)

Art. 1 IT-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
IT-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos oder tritt er nach seinem § 7 Abs. 2 außer Kraft, so ist dies im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.