Art. 1 IT-StVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
- Redaktionelle Abkürzung
- IT-StVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20500
(1) Dem am 30. Oktober/20. November 2009 unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos oder tritt er nach seinem § 7 Abs. 2 außer Kraft, so ist dies im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.