IT-StVG,NI - IT-Staatsvertragsgesetz

Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
IT-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Vom 17. März 2010 (Nds. GVBl. S. 142 - VORIS 20500 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 IT-StVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
IT-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Wird der Staatsvertrag nach seinem § 7 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos oder tritt er nach seinem § 7 Abs. 2 außer Kraft, so ist dies im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 IT-StVG

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Titel
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
IT-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 17. März 2010

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann Dinkla

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff

Anlage IT-StVG

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Titel
Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Redaktionelle Abkürzung
IT-StVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

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