Landgericht Stade
Urt. v. 24.02.1987, Az.: 3 S 255/86

Zurückweisung der Revision

Bibliographie

Gericht
LG Stade
Datum
24.02.1987
Aktenzeichen
3 S 255/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 16701
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGSTADE:1987:0224.3S255.86.0A

Verfahrensgang

vorgehend
AG Cuxhaven - AZ: 5 C 556/86

Verfahrensgegenstand

Forderung

In dem Rechtsstreit
hat die 3. Zivilkammer des Ladgerichts Stade
auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 1987
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Hinrichsen,
die Richterin am Landgericht Kuehn und
den Richter Appelkamp
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe

1

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 I ZPO abgesehen. Die Gründe des angefochtenen Urteils treffen zu, die Kammer macht sie sich vollinhaltlich zu eigen. Ergänzend wird ausgeführt, daß der Beklagten auch kein Kündigungsrecht gemäß § 541 b BGB zustand.

2

Die Voraussetzungen des § 541 b BGB, schriftliche Mitteilung durch den Kläger über Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer der Renovierungsarbeiten und beabsichtigte Mieterhöhung, hat die Beklagte nicht dargetan.

3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO.

Hinrichsen
Kuehn
Appelkamp