Landgericht Stade
Urt. v. 24.02.1987, Az.: 3 S 255/86
Zurückweisung der Revision
Bibliographie
- Gericht
- LG Stade
- Datum
- 24.02.1987
- Aktenzeichen
- 3 S 255/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 16701
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGSTADE:1987:0224.3S255.86.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Cuxhaven - AZ: 5 C 556/86
Rechtsgrundlage
- § 541b BGB
Verfahrensgegenstand
Forderung
In dem Rechtsstreit
hat die 3. Zivilkammer des Ladgerichts Stade
auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 1987
durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Hinrichsen,
die Richterin am Landgericht Kuehn und
den Richter Appelkamp
für Recht erkannt:
Tenor:
Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird gemäß § 543 I ZPO abgesehen. Die Gründe des angefochtenen Urteils treffen zu, die Kammer macht sie sich vollinhaltlich zu eigen. Ergänzend wird ausgeführt, daß der Beklagten auch kein Kündigungsrecht gemäß § 541 b BGB zustand.
Die Voraussetzungen des § 541 b BGB, schriftliche Mitteilung durch den Kläger über Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer der Renovierungsarbeiten und beabsichtigte Mieterhöhung, hat die Beklagte nicht dargetan.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO.
Kuehn
Appelkamp