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Anlage 1 EIP AgriNIHH-Erl - Thematische Schwerpunkte im Rahmen der ELER Maßnahme EIP Agri in Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Tätigkeiten Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri) Niedersachsen und Hamburg ELER Förderung 2023-2027
Redaktionelle Abkürzung
EIP AgriNIHH-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78000

1. Grundsätzlich wird der sechste Aufruf zur Einreichung von Projektskizzen technologie- und themenoffen gestaltet. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die eingereichten innovativen Skizzen die Transformationsfähigkeit der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Ressourcennutzung verbessern.

Dabei soll die im Rahmen einer Operationellen Gruppe (OG) durchgeführte gemeinsame Erprobung in der Praxis für die schnelle und zielgerichtete Implementierung von Innovationen und agrarwissenschaftlichen Forschungsergebnissen sorgen. Von besonderer Bedeutung ist es in diesem Zusammenhang, dass die landwirtschaftliche Praxis die Innovationsprozesse im Rahmen der OG aktiv mitgestaltet. Innovationsimpulse aus der landwirtschaftlichen Praxis oder sog. "frugale" Innovationen, also vereinfachte und anwendungsorientierte Lösungen bilden einen der Schwerpunkte der Maßnahme.

2. Ungeachtet des grundsätzlich themenoffenen Ansatzes ergeben sich aufgrund der spezifischen niedersächsischen Gegebenheiten, die sich u. a. auch in der SWOT-Analyse zum Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) niederschlagen, Themenfelder, die prioritär im Rahmen des Auswahlverfahrens zu behandeln sind. Die nachfolgenden thematischen Schwerpunkte leisten insoweit einen Beitrag zu den horizontalen Handlungsfeldern "Stärkung der Innovationspotentiale im ländlichen Raum" und "Forcierung eines ökologisch verantwortlichen Strukturwandels" im Rahmen der niedersächsischen RIS3-Strategie.

Thematische Schwerpunkte sind:

  1. a)

    Entwicklung wettbewerbsfähiger ressourcenschonender und tierartgerechter Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung. Dabei sollten die Bedürfnisse aller Teilnehmer der Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden.

  2. b)

    Weiterentwicklung des wettbewerbsfähigen Ackerbaus, von Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen für ein Ressourcen schonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und ökologischen Landbau. Beiträge sind denkbar zu neuen Organisationsformen und Geschäftsmodellen (z. B. smart services), die zur Verringerung der Belastung des Grund- und Oberflächenwassers beitragen können.

  3. c)

    Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungssystemen und der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Hinblick auf eine Verbesserung der Treibhausgas (THG) Bilanz. Hierzu könnten z. B. innovative Pflanzenbaukonzepte oder auch der Anbau von Torfersatzstoffen gehören.

  4. d)

    Entwicklung einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Bioökonomie. Die Biologisierung der Wirtschaft, darunter fällt etwa die Verwendung biologischer, nachwachsender Ressourcen in der Produktion, um nachhaltigere Produkte zu erzeugen. Auch der Ersatz von chemischen Hilfsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln und Antibiotika durch biotechnologische Wirkprinzipien wie z. B. mikrobielle Lösungen oder neue Anwendungsgebiete für Schutzkulturen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind denkbar. Vorstellbar sind insbesondere neue Rest- und Nebenstromverwertungen und alternative Kulturen (z. B. fermentativer Aufschluss von Lebensmittelresten) mit ggf. neuen (wissensintensiven) Wertschöpfungsketten. Ansätze können hier z. B. systemische Bodengesundheit-Konzepte oder die Entwicklung dazugehöriger tragfähiger Geschäftsmodelle sein.

  5. e)

    Resilienz in der Lieferkette. Methoden und Verfahren zur Verbesserung der Resilienz in der land- und ernährungswirtschaftlichen Lieferkette.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 7. Februar 2023 (Nds. MBl. S. 283)