Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 13.12.1994, Az.: L 7 Ar 353/93

Bildung; Berufsbildung; Förderungsfähigkeit; Personenkreis; Parallelförderung; Arbeitsförderung; Bildungsmaßnahme

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
13.12.1994
Aktenzeichen
L 7 Ar 353/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11924
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:1213.L7AR353.93.0A

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 14.10.1993 - S 16 Ar 338/92

Amtlicher Leitsatz

Die Förderung der Teilnahme an einer zweiten Bildungsmaßnahme, die zeitgleich zu einer - von der Arbeitsverwaltung geförderten - ersten Bildungsmaßnahme stattfindet (sogenannte Parallelförderung), setzt voraus, daß der Antragsteller auch bezogen auf die zweite Bildungsmaßnahme sämtliche Förderungsvoraussetzungen erfüllt. Dabei gilt die erste Bildungsmaßnahme als solche iS von § 42 Abs 2 AFG, so daß eine Förderung der zweiten Maßnahme nur möglich ist, wenn auf die nach § 42 Abs 2 S 1 AFG grundsätzlich erforderliche weitere berufliche Tätigkeit verzichtet werden kann.