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§ 1 BAföG-ZustV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Hochschulen
Redaktionelle Abkürzung
BAföG-ZustV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

(1) 1Die bei der Technischen Universität Braunschweig, der Universität Göttingen, der Universität Hannover, der Universität Oldenburg und der Universität Osnabrück eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung nach § 40 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bestehen fort. 2Sie sind für die an der jeweiligen Hochschule eingeschriebenen Studierenden zuständig. 3Für an anderen Hochschulen und an Berufsakademien eingeschriebene Studierende und für Studierende an der Polizeiakademie Niedersachsen sind sie wie folgt zuständig:

Amt für Ausbildungsförderung bei derzuständig für Studierende an der
Technischen Universität Braunschweig:-Technischen Universität Clausthal
-Universität Hildesheim
-Universität Lüneburg
-Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
-Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
-Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen an dem Standort Hildesheim
-Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege
-privaten Hochschule 21
-privaten Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg
-WelfenAkademie Braunschweig
-Berufsakademie Lüneburg
Universität Göttingen:-Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen an den Standorten Holzminden und Göttingen
-PFH Privaten Hochschule Göttingen
-Polizeiakademie Niedersachsen an dem Standort Hann. Münden
-Berufsakademie Göttingen
Universität Hannover:-Medizinischen Hochschule Hannover
-Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
-Tierärztlichen Hochschule Hannover
-Hochschule Hannover
-privaten Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover (FHDW)
-privaten Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg
-Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
-privaten Hochschule Weserbergland
-privaten Leibniz-Fachhochschule
-Polizeiakademie Niedersachsen an dem Standort Nienburg (Weser)
-Berufsakademie für Bankwirtschaft an dem Standort Hannover
Universität Oldenburg:-Hochschule Emden/Leer
-Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
-Berufsakademie für IT & Wirtschaft Oldenburg
-Polizeiakademie Niedersachsen an dem Standort Oldenburg
-Berufsakademie für Bankwirtschaft an dem Standort Rastede
-Berufsakademie Wilhelmshaven
Universität Osnabrück:-Universität Vechta
-Hochschule Osnabrück
-Privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik
-Berufsakademie Melle

(2) Die Ämter für Ausbildungsförderung haben die Studentenwerke mit Sitz am selben Ort zur Durchführung der von ihnen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zu erfüllenden Aufgaben, ausgenommen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 BAföG, heranzuziehen.