§ 3 AnGymHildVbg
Bibliographie
- Titel
- Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim
- Redaktionelle Abkürzung
- AnGymHildVbg,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410050000000
(1) Für die Lehrkräfte der Schule sind die Bestimmungen des § 136 des Niedersächsischen Schulgesetzes entsprechend anzuwenden.
(2) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes über die Privatschulen mit Ausnahme des § 135 und der §§ 137 bis 142.