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§ 3 AnGymHildVbg

Bibliographie

Titel
Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers über das Gymnasium Andreanum in Hildesheim
Redaktionelle Abkürzung
AnGymHildVbg,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410050000000

(1) Für die Lehrkräfte der Schule sind die Bestimmungen des § 136 des Niedersächsischen Schulgesetzes entsprechend anzuwenden.

(2) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Schulgesetzes über die Privatschulen mit Ausnahme des § 135 und der §§ 137 bis 142.