Amtsgericht Gifhorn
Urt. v. 14.12.1994, Az.: 19 F 19330/93

Rückforderung von Unterhalt; Umschulung des Unterhaltsverpflichteten; Gelder vom Arbeitsamt; Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung

Bibliographie

Gericht
AG Gifhorn
Datum
14.12.1994
Aktenzeichen
19 F 19330/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 10976
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:AGGIFHO:1994:1214.19F19330.93.0A

Fundstelle

  • FamRZ 1995, 1072 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Rückforderung von gezahltem Unterhalt nach § 826 BGB kommt nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsverpflichtete wußte, daß der Unterhaltsberechtigte eine Umschulung durchführt, und sich ihm daher der Eindruck aufdrängen mußte, daß der Unterhaltsberechtigte während der Zeit der Umschulung Gelder vom Arbeitsamt erhalten würde.