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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 KMASPRdErl

Bibliographie

Titel
Schulpraktika im Rahmen kirchlicher Ausbildungsvorschriften
Redaktionelle Abkürzung
KMASPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Bei Aufnahme des Schulpraktikums hat die Praktikantin oder der Praktikant der Schulleitung der Praktikumsschule das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vorzulegen (§ 30a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG). Die für die Erteilung dieses Führungszeugnisses erhobene Gebühr wird weder vom Schulträger noch vom Land übernommen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 30. April 2019 (SVBl. S. 291)