Abschnitt 2 KMASPRdErl
Bibliographie
- Titel
- Schulpraktika im Rahmen kirchlicher Ausbildungsvorschriften
- Redaktionelle Abkürzung
- KMASPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Bei Aufnahme des Schulpraktikums hat die Praktikantin oder der Praktikant der Schulleitung der Praktikumsschule das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vorzulegen (§ 30a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG). Die für die Erteilung dieses Führungszeugnisses erhobene Gebühr wird weder vom Schulträger noch vom Land übernommen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des RdErl. i.d.F. vom 25. September 2024 (SVBl. S. 591)