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Pflichtfeld

  • ab 01.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PFIERdErl - Vorbemerkung

Bibliographie

Titel
Vorzeitige Einführung von Informatik als Pflichtfach an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Sekundarbereichs I
Redaktionelle Abkürzung
PFIERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Es ist beabsichtigt, Informatik als Pflichtfach im Umfang von jeweils einer Jahreswochenstunde ab dem Schuljahr 2023/24 im Schuljahrgang 10 und ab dem Schuljahr 2024/25 im Schuljahrgang 9 einzuführen. Die Stundentafeln der einzelnen Schulformen sollen bis zu der regulären Einführung von Informatik als Pflichtfach entsprechend erweitert werden.

Im Vorgriff auf die beabsichtigte Einführung von Informatik als Pflichtfach soll die Organisation und Durchführung von Pflichtunterricht im Fach Informatik im Sekundarbereich I in einer begrenzten Anzahl von Lerngruppen bereits in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 unter den nachstehenden Voraussetzungen erprobt werden.

Außer Kraft am 1. August 2024 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 1. November 2021 (SVBl. S. 595)