Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 3 AbwAbgZuVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe
Redaktionelle Abkürzung
AbwAbgZuVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200060100000

Die Gemeinden oder Samtgemeinden erhalten fünf Deutsche Mark für jeden Bescheid, mit dem sie die Abwasserabgabe je Veranlagungszeitraum auf einen Abwassereinleiter abgewälzt haben.