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  • ab 28.04.1984 (aktuelle Fassung)

§ 1 AbwAbgZuVO

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe
Redaktionelle Abkürzung
AbwAbgZuVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200060100000

Aus dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe vom Jahre 1983 an erhalten die kommunalen Körperschaften zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes pauschale Zuweisungen nach dieser Verordnung. Soweit sie für den Veranlagungszeitraum 1981 Zuweisungen auf Grund der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe 1982 vom 9. Juni 1983 (Nieders. GVBl. S. 132) erhalten haben, besteht für denselben Veranlagungszeitraum kein Anspruch auf Grund dieser Verordnung.