Abschnitt 244 RiStBV - 244 Internationale Abkommen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Hinsichtlich des Rechtshilfeverkehrs mit dem Ausland wird auf die völkerrechtlichen Vereinbarungen, insbesondere das Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (1), ergänzt durch das Europäische Zusatzübereinkommen vom 1. Mai 1971 (2) sowie ggf. das Internationale Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr(3) hingewiesen. Auskunft erteilt das Bundesministerium der Justiz.