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Abschnitt 215 RiStBV - Internationale Abkommen

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33300000000003

Bei der Verfolgung der Geld- und Wertzeichenfälschung (Münzstrafsachen) sind völkerrechtliche Vereinbarungen, insbesondere das Internationale Abkommen vom 20. April 1929 zur Bekämpfung der Falschmünzerei(1) zu beachten. Auskunft erteilt das Bundesministerium der Justiz.

(1) Amtl. Anm.:

vgl. Fundstellennachweis B zum Bundesgesetzblatt Teil II