Verwaltungsgericht Hannover
Urt. v. 16.06.1976, Az.: 3 A 89/75
Ermittlungspflicht; Anhörungsbogen; Polizeiliches Kennzeichen; Ermittlung des Fahrers
Bibliographie
- Gericht
- VG Hannover
- Datum
- 16.06.1976
- Aktenzeichen
- 3 A 89/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11346
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:VGHANNO:1976:0616.3A89.75.0A
Rechtsgrundlage
- § 31a StVZO
Fundstelle
- VRS 52, 70
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Die Polizei genügt grundsätzlich ihrer Ermittlungspflicht, wenn sie den Anhörungsbogen in angemessener Frist an den durch das polizeiliche Kennzeichen ermittelten Halter absendet. Die Ermittlung des Fahrers ist unmöglich i. S. v. § 31a StVZO, wenn Eheleute infolge urlaubsbedingter Verzögerung in ihrer Antwort nicht mehr sagen, wer von ihnen zur Tatzeit den Wagen gefahren ist.