Verwaltungsgericht Hannover
Urt. v. 16.06.1976, Az.: 3 A 89/75

Ermittlungspflicht; Anhörungsbogen; Polizeiliches Kennzeichen; Ermittlung des Fahrers

Bibliographie

Gericht
VG Hannover
Datum
16.06.1976
Aktenzeichen
3 A 89/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11346
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:VGHANNO:1976:0616.3A89.75.0A

Fundstelle

  • VRS 52, 70

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die Polizei genügt grundsätzlich ihrer Ermittlungspflicht, wenn sie den Anhörungsbogen in angemessener Frist an den durch das polizeiliche Kennzeichen ermittelten Halter absendet. Die Ermittlung des Fahrers ist unmöglich i. S. v. § 31a StVZO, wenn Eheleute infolge urlaubsbedingter Verzögerung in ihrer Antwort nicht mehr sagen, wer von ihnen zur Tatzeit den Wagen gefahren ist.