PlVfDErl,NI - Planfeststellungsverfahren Durchführungserlass

Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Bibliographie

Titel
Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
PlVfDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000

Erl. d. MW v. 30.7.2007 - 44-01461 -

Vom 30. Juli 2007 (Nds. MBl. S. 818)

- VORIS 94000 -

Abschnitt 1 PlVfDErl

Bibliographie

Titel
Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
PlVfDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000

Ab dem 1.8.2007 wird die NLStBV als zuständige Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr bestimmt.

An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr