Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 22.01.2003 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 D50BeamtVGRE

Bibliographie

Titel
Durchführung der §§ 50 a bis 50 e des Beamtenversorgungsgesetzes
Redaktionelle Abkürzung
D50BeamtVGRE,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20442

Soweit eine geeignete DV-Unterstützung für die automatisierte Berechnung nach § 50a Abs. 5 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht zur Verfügung steht, erklärt das MF sich damit einverstanden, dass diese abweichend von Abschnitt C. II. 5, dritter Spiegelstrich des vorgenannten RdSchr. weiterhin nach Abschnitt II. 1.e des mit dem Bezugserlass veröffentlichten RdSchr. vom 14.7.1998 und dem zugehörigen Berechnungsbeispiel erfolgt.

An das
Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung

Nachrichtlich:
An die Gemeinden, Landkreise und der Aufsicht des Landes unterstehenden
anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts