Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 16.05.1991, Az.: L 10 Ar 269/90
Anerkennungsbescheid; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Umwandlung; Zuschuß; Darlehen; Förderungsfähigkeit; Arbeitsentgelt; Arbeitsförderung
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 16.05.1991
- Aktenzeichen
- L 10 Ar 269/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11593
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1991:0516.L10AR269.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 19 Abs. 2 ABMAnO 1980
- § 17 Abs. 5 ABMAnO 1985
- § 91 Abs. 2 S. 4 AFG
- § 95 Abs. 3 AFG
Fundstelle
- NdsRpfl 1992, 127
Amtlicher Leitsatz
Wird das im Anerkennungsbescheid genannte förderungsfähige Arbeitsentgelt nicht erreicht, so kann anstelle des ausgefallenen Zuschusses ein Darlehen auch dann gewährt werden, wenn neben dem Zuschuß schon ein Darlehen bewilligt und auch dieses schon nachgebessert worden ist.