Art. 3 JVAHS-BedBefAbk
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Befugnisse der mit Aufgaben des Justizvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und das dort anzuwendende Recht
- Redaktionelle Abkürzung
- JVAHS-BedBefAbk,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 34210
Das Abkommen bedarf der Ratifikation. Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind. (1)
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Befugnisse der mit Aufgaben des Justizvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und das dort anzuwendende Recht
Vom 29. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 282)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Befugnisse der mit Aufgaben des Justizvollzugs beauftragten Bediensteten der Freien und Hansestadt Hamburg in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und das dort anzuwendende Recht vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 230) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 3 Satz 2 am 1. August 2010 in Kraft tritt.
Hannover, den 12. Januar 2010
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Justizminister
Bernd Busemann
Hamburg, den 14. Januar 2010
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Präses der Justizbehörde
Dr. Till Steffen