Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 25.06.1987, Az.: 8 U 54/87

Schmerzensgeld; Ersatz materiellen Zukunftsschadens; Fleischereifachverkäuferin; Eheliches Erwerbsgeschäft; Verkehrsunfall; Brustkorbprellung; Schädelprellung; Platzwunde am Hinterkopf ; Schrägfraktur eines Mittelhandknochens

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
25.06.1987
Aktenzeichen
8 U 54/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 14293
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1987:0625.8U54.87.0A

Fundstelle

  • DfS Nr. 1994/465

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Zur Höhe eines Schmerzensgeldes und der Feststellung des Ersatzes materiellen Zukunftsschadens für eine Fleischereifachverkäuferin, welche im ehelichen Erwerbsgeschäft arbeitet, und infolge eines Verkehrsunfalls eine linksseitige Brustkorbprellung, eine Schädelprellung mit einer Platzwunde am Hinterkopf und eine Schrägfraktur des 4. Mittelhandknochens erleidet.