Abschnitt 3 DfWRRdErl
Bibliographie
- Titel
- Durchführung des Waffenrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- DfWRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21012000000017
Der Bezugserlaß wird aufgehoben.
An die
Bezirksregierungen,
die zuständigen Behörden des Waffenrechts,
das Eichamt Hannover,
die Industrie- und Handelskammer Hannover-Hildesheim.