Art. 4 HZ-StV - Dienstleistungsaufgabe
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
- Redaktionelle Abkürzung
- HZ-StV,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22220
Nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts unterstützt die Stiftung die sie beauftragenden Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Zulassungs- und Anmeldeverfahren insbesondere durch den Betrieb eines Bewerbungsportals mit Information und Beratung der Studienbewerberinnen und -bewerber, Aufbereitung der Bewerberdaten, Abgleich der Mehrfachzulassungs- und Mehrfachstudienmöglichkeiten sowie Vermittlung von nichtbesetzten Studienplätzen.