Abschnitt 194 RiStBV - 194 Ausweise von Diplomaten und anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Die Art der Ausweise von Diplomaten und der anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen ergibt sich aus dem Rundschreiben des Auswärtigen Amtes zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen vom 19.9.2008 (Gemeinsames Ministerialblatt - GMBl. - S. 1154).