Abschnitt 194 RiStBV - Ausweise von Diplomaten und anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
- Amtliche Abkürzung
- RiStBV
- Normtyp
- Richtlinie
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33300000000003
Die Art der Ausweise von Diplomaten und anderen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreiten Personen ergibt sich aus dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern über Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen in seiner jeweils gültigen Fassung.