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  • ab 02.02.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 1 RdFunk9.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk9.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 31. Juli/10. Oktober 2006 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 am 1. März 2007 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.