RdFunk9.ÄG,NI - Rundfunk 9. Änderungsstaatsvertragsgesetz

Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk9.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Vom 26. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 54 - VORIS 22620 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 RdFunk9.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk9.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

(1) Dem am 31. Juli/10. Oktober 2006 unterzeichneten Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 am 1. März 2007 in Kraft. 2Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos, so wird dies bis zum 31. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Art. 2 RdFunk9.ÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Redaktionelle Abkürzung
RdFunk9.ÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 26. Januar 2007

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen  G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian  W u l f f