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  • ab 01.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 GefNRückMRdErl - 5. Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Maßnahmen bei Entweichung und Nichtrückkehr von Gefangenen und Sicherungsverwahrten aus den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen sowie von nach den §§ 63, 64 StGB - ggf. i. V. m. den §§ 7, 93 a JGG -, §§ 81 oder 126 a StPO untergebrachten Personen aus den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
GefNRückMRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34510

Dieser Gem. RdErl. tritt am 1. 6. 2023 in Kraft und am 31. 12. 2028 außer Kraft.

Außer Kraft am 31. Dezember 2028 durch Nummer 5 des RdErl. vom 21. April 2023 (Nds. MBl. S. 408)

An
die Niedersächsischen Justizvollzugsanstalten
die Jugendanstalt Hameln
das Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges
den zentralen juristischen Dienst für den Niedersächsischen Justizvollzug bei der JVA Hannover
die Oberlandesgerichte und Landgerichte
die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
die Niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen
die Polizeidirektionen und -dienststellen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Polizeiakademie Niedersachsen