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  • ab 16.03.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 2 RegPortalG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Redaktionelle Abkürzung
RegPortalG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
32300

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 7. März 2007

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f