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  • ab 01.01.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 7 NHGÄndG2006 - Neubekanntmachung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und anderer Gesetze
Redaktionelle Abkürzung
NHGÄndG2006,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22210

Das Fachministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Hochschulgesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.