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  • ab 20.07.2007 (aktuelle Fassung)

Art. 2 AADStudStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Redaktionelle Abkürzung
AADStudStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31210

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 12. Juli 2007

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen G a n s ä u e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f