§ 1 NBauPMÜG - Marktüberwachungsbehörden
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten (NBauPMÜG)
- Amtliche Abkürzung
- NBauPMÜG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Marktüberwachungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
die oberste Bauaufsichtsbehörde und
- 2.
das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).