Amtsgericht Achim
Beschl. v. 28.03.2017, Az.: 11a M 985/16
Bibliographie
- Gericht
- AG Achim
- Datum
- 28.03.2017
- Aktenzeichen
- 11a M 985/16
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2017, 16343
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstelle
- JurBüro 2017, 326
In der Zwangsvollstreckungssache
...
wird in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 14.12.2016 das Kind Xxx zu 3/7 unberücksichtigt.
Gründe
Der Schuldner unterhält das Kind an vier Tagen der Woche im eigenen Haushalt. Dieses Kind Hat somit für diese Tage beim Schuldner einen Unterhaltsanspruch gegen die Mutter.
Dieses ergibt sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners vom XX.XX.2016.