Amtsgericht Achim
Beschl. v. 28.03.2017, Az.: 11a M 985/16

Bibliographie

Gericht
AG Achim
Datum
28.03.2017
Aktenzeichen
11a M 985/16
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2017, 16343
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • JurBüro 2017, 326

In der Zwangsvollstreckungssache
...
wird in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 14.12.2016 das Kind Xxx zu 3/7 unberücksichtigt.

Gründe

Der Schuldner unterhält das Kind an vier Tagen der Woche im eigenen Haushalt. Dieses Kind Hat somit für diese Tage beim Schuldner einen Unterhaltsanspruch gegen die Mutter.

Dieses ergibt sich aus der Vermögensauskunft des Schuldners vom XX.XX.2016.