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  • ab 01.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 Nds. WBP-Erl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Weiterbildungsprämie für Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister mit Ausnahme des Handwerks (Niedersächsische Weiterbildungsprämie)
Redaktionelle Abkürzung
Nds. WBP-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77400

6.1 Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover. Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen werden durch die Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite (www.nbank.de) und in ihrem Kundenportal (https://kundenportal.nbank.de) bereitgestellt.

6.2 Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise (Meldebescheinigung oder Arbeitgeberbescheinigung, Meisterprüfungszeugnis) erfolgen online über das Kundenportal der Bewilligungsstelle.

6.3 Die Bewilligungsstelle teilt der Empfängerin oder dem Empfänger die Gewährung der Weiterbildungsprämie mit und zahlt diese aus.

6.4 Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen wird auf der Internetseite der Bewilligungsstelle bekannt gegeben (Ausschlussfrist).

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 8. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1118)