Versionsverlauf

Pflichtfeld

§ 19 NFördAVO - Befreiung für Sole

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO)
Amtliche Abkürzung
NFördAVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
75100

Vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 wird auf Sole eine Förderabgabe nicht erhoben, soweit die Sole natürlich vorkommt und für balneologische Zwecke verwendet wird.