Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 25.03.1994, Az.: 2 Ws 8/94
Aussetzung der Vollstreckung; Sicherungsverwahrung; Maßregel der Sicherung und Besserung; Bewährungsstrafe; Entlassungsprognose; Gefährdung der Allgemeinheit; Freiheitsentzug
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 25.03.1994
- Aktenzeichen
- 2 Ws 8/94
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1994, 12825
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:1994:0325.2WS8.94.0A
Rechtsgrundlagen
- § 67d StGB
- § 66 StGB
Fundstelle
- StV 1995, 90
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Voraussetzung für eine Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ist nicht die sichere Erwartung zukünftigen Wohlverhaltens des Untergebrachten. Bei der Entlassungsprognose kann gerade im Hinblick auf einen lang dauernden bisherigen Vollzug ein vertretbares Risiko eingegangen werden.
Die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit ist dabei zu der Dauer des erlittenen Freiheitsentzugs in Beziehung zu setzen.
Nur wenn eine konkrete Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten durch den Untergebrachten drohen, ist die Maßregel der Sicherung und Besserung fortzusetzen.