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  • ab 01.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 LwSvArbVergRdErl

Bibliographie

Titel
Arbeitsvergütung für landwirtschaftliche Sachverständige in Flurbereinigungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
LwSvArbVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Die Arbeitsvergütung wird bei auswärtiger Tätigkeit auch für ohne Verzug zurückgelegte Reisen vom und zum Wohnort der landwirtschaftlichen Sachverständigen gewährt. Als Antritt oder Beendigung gilt bei Reisen, die mit öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchgeführt werden, die planmäßige Abfahrts- und die tatsächliche Ankunftszeit, anderenfalls der Zeitpunkt des Verlassens oder Betretens der Wohnung.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 22. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 407)