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  • ab 01.06.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 LwSvArbVergRdErl

Bibliographie

Titel
Arbeitsvergütung für landwirtschaftliche Sachverständige in Flurbereinigungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
LwSvArbVergRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

Bei Erkrankung der landwirtschaftlichen Sachverständigen während einer auswärtigen Tätigkeit sind, wenn und soweit die Rückreise zum Wohnort unmöglich ist, die Tage- und Übernachtungsgelder, jedoch keine Arbeitsvergütung zu zahlen.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 22. Mai 2023 (Nds. MBl. S. 407)