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  • ab 19.05.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AQTierHRdErl - Erwägungsgründe

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Überspannung, Einhausung und Einzäunung von Teichen und anderen Anlagen zur Haltung von Tieren in Aquakultur
Redaktionelle Abkürzung
AQTierHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Fischfressende Vögel und Säugetiere können für die Teichwirtschaft, aber auch für die Fluss- und Seenfischerei eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen. Vor allem Kormorane, Graureiher, einige Entenarten und Säugetiere, wie der Fischotter, können Fischbestände in Aquakulturbetrieben und Wildfischbestände beeinträchtigen durch:

  • Dezimierung.

  • Verletzung der Fische.

    Insbesondere Kormorane und Graureiher können Fischen mittels ihrer scharfen Schnäbel erhebliche Verletzungen zufügen.

  • Stress, der zu einer erhöhten Empfänglichkeit für Krankheitserreger führen kann.

    Ein erhöhtes Aufkommen fischfressender Vögel und Säugetiere, die in Teichwirtschaften eindringen, führt in den betreffenden Fischbeständen zwangsläufig zu Stress, wodurch auch das Verhalten der Fische negativ beeinflusst wird. Beispielsweise führt das gezielte und intensive Jagen zu einer erheblichen Störung der Futteraufnahme und des sonstigen physiologischen Verhaltens der Fische.

  • Verschleppung von Erregern, die Fischseuchen und Fischkrankheiten auslösen können.

    Es ist wissenschaftlich belegt, dass fischfressende Vögel und Säugetiere passive Vektoren von Fischseuchenerregern (z. B. dem Virus der Viralen Hämorrhagischen Septikämie, Erreger der anzeigepflichtigen Forellenseuche - VHS -) sein können.

Ungeachtet des notwendigen Schutzes der Fische ist sicherzustellen, dass durch Überspannungen, Einhausungen oder Einzäunungen auch anderen Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 Satz 1 des RdErl. i.d.F. vom 27. Juli 2022 (Nds. MBl. S. 1065)