Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 23.05.2005, Az.: 1 VAs 10/05
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 23.05.2005
- Aktenzeichen
- 1 VAs 10/05
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 41782
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:2005:0523.1VAS10.05.0A
In dem Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG
Frau M... R...-S...W... ..., ...F...,
Antragstellerin,
gegen
Justizvollzugsanstalt O..., vertreten durch den Anstaltsleiter,
Antragsgegnerin,
wegen nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Hausverbots
hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg
am 23. Mai 2005
durch die unterzeichnenden Richter beschlossen:
Tenor:
Die Eingabe der Antragstellerin vom 16. Mai 2005 gibt keine Veranlassung zur Änderung des Senatsbeschlusses vom 22. April 2005.
Namentlich ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass nach dem Vorbringen der Antragstellerin auch ihr 12jähriger Enkel Zeuge der Vorfälle war, kein ausreichendes berechtigtes Interesse an einer nachträglichen gerichtlichen Feststellung ersichtlich.