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  • ab 01.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 DOG

Bibliographie

Titel
Dienstordnung für das Gesundheitswesen in den Vollzugsbehörden des Landes Niedersachsen (DOG) 
Amtliche Abkürzung
DOG
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34409

Die Dienstordnung für das Gesundheitswesen regelt die wesentlichen Bereiche der Organisation der medizinischen Versorgung der Gefangenen und Sicherungsverwahrten sowie der Dienstgeschäfte in den Fachbereichen Medizin der Vollzugsbehörden.

Außer Kraft am 1. November 2026 durch Nummer 15 der AV vom 17. Juni 2021 (Nds. Rpfl. S. 269)