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  • ab 01.01.2016 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AsylbLGLPErl - Allgemeines und Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
EU-Strukturfondsförderung 2014-2020; Pauschalierung von Leistungen nach dem AsylbLG in ESF-Projekten
Redaktionelle Abkürzung
AsylbLGLPErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
82300

Für die Förderperiode 2014-2020 werden Leistungen nach dem AsylbLG nach Artikel 67 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Abs. 5 Buchst. a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. EU Nr. L 347 S. 320), geändert durch Verordnung (EU) 2015/1839 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 10. 2015 (ABl. EU Nr. L 270 S. 1), sowie der VV Nr. 2.3 zu § 44 LHO - siehe Bezugserlass zu a - pauschaliert.

Die Pauschalierung von Leistungen nach dem AsylbLG ist bei mit ESF-Mitteln geförderten Projekten der Förderperiode 2014-2020 nach Maßgabe der folgenden Richtlinien anzuwenden:

  1. a)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) - siehe Bezugserlass zu b -

  2. b)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse durch Förderung von Fachkräfteprojekten für die Region (Richtlinie zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse) - siehe Bezugserlass zu c -

  3. c)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Innovation" - siehe Bezugserlass zu d -

  4. d)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration "Qualifizierung und Arbeit" - siehe Bezugserlass zu e -

  5. e)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung - siehe Bezugserlass zu f -.

Zur Anwendung der Pauschalierung hat die jeweilige Bewilligung auf der Grundlage einer Richtlinie mit Öffnungsklausel für die Einführung von Pauschalen zu erfolgen.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 3 des Erlasses vom 26. November 2015 (Nds. MBl. S. 1655)