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Abschnitt 1 RSLAufgRdErl

Bibliographie

Titel
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer an Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen
Redaktionelle Abkürzung
RSLAufgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Dienstposten von Lehrkräften mit dem Lehramt an Realschulen oder mit der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Realschulen gemäß Bezugserlass nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO zeichnen sich dadurch aus, dass neben den im Eingangsamt wahrzunehmenden Tätigkeiten zusätzliche, höherwertige schulfachliche und organisatorische Aufgaben zu erfüllen sind, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung her amtsprägenden Charakter haben.

Als solche Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:

  • Fachleitung an Realschulen und Realschulzweigen mit Ausnahme an Oberschulen für die Fächer Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik sowie für weitere Fächer / Fachbereiche / Profile nach Entscheidung der Schule, u. a. zur Koordinierung der schuleigenen Arbeitspläne auf der Grundlage der Kerncurricula, der Lern- und Leistungskontrollen sowie der Bewertungsmaßstäbe

  • Koordinierende Aufgaben bei der Abstimmung der fächerübergreifenden und ggf. der schulzweigübergreifenden Unterrichtsarbeit

  • Koordinierende Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen im Schuljahrgang 10

  • Koordinierung der berufs- und studienorientierenden Maßnahmen, Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern und Institutionen

  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des schulischen Förderkonzepts

  • Kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen Ganztagskonzepts

  • Steuerung und Begleitung der Zusammenarbeit mit anderen allgemein bildenden Schulen

  • Koordinierung und Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

  • Planung und Leitung von klassen- bzw. lerngruppenübergreifenden schulischen Veranstaltungen (z. B. Schulprojekte, Schulpartnerschaften und Schüleraustausche)

  • Einrichtung, Betreuung und Leitung einer Lehrmittel- und Mediensammlung / Schulbibliothek

  • Weiterentwicklung, Betreuung des digitalen Einsatzes in der Schule

  • Kontinuierliche Koordinierung und Weiterentwicklung von Schulentwicklungsprojekten

  • Koordinierung und Weiterentwicklung der multiprofessionellen Zusammenarbeit in der Schule

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses i.d.F. vom 1. März 2021 (SVBl. S. 114)