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  • ab 01.06.2017 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RSLAufgRdErl

Bibliographie

Titel
Schulfachliche und organisatorische Aufgaben für Realschullehrerinnen und Realschullehrer an Realschulen, Realschulzweigen und Oberschulen
Redaktionelle Abkürzung
RSLAufgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Die Entscheidung darüber, welche der genannten Aufgaben von der Beamtin oder dem Beamten wahrzunehmen ist, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes der Schule. Der Geschäftsverteilungsplan kann bei Bedarf aufgrund sich ändernder Erfordernisse modifiziert werden. Von der Entscheidung sind der Schulvorstand sowie die Gesamtkonferenz zu unterrichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 5 des Runderlasses i.d.F. vom 1. März 2021 (SVBl. S. 114)