Art. 1 1. ZLS-ÄndAbkG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- 1. ZLS-ÄndAbkG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640040000000
(1) Dem am 3. Dezember 1998 in Potsdam unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird zugestimmt.
(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. (1)
In Kraft getreten am 1. April 2001 (Bek. vom 6. April 2001, Nds. GVBl. S. 271).