1. ZLS-ÄndAbkG,NI - Erstes ZLS-Änderungsabkommensgesetz

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640040000000

Vom 12. Mai 2000 (Nds. GVBl. S. 110 - VORIS 81640 04 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 1. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640040000000

(1) Dem am 3. Dezember 1998 in Potsdam unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, wird im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht. (1)

In Kraft getreten am 1. April 2001 (Bek. vom 6. April 2001, Nds. GVBl. S. 271).

Art. 2 1. ZLS-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Redaktionelle Abkürzung
1. ZLS-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
81640040000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

H a n n o v e r, den 12. Mai 2000

Der Präsident des Niedersächsichen Landtages

Rolf W e r n s t e d t

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische- Ministerpräsident

Sigmar G a b r i e l